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VereinVereinssatzungAktuelle VereinssatzungPDF
WettkampfWettkampfanmeldungAnmeldung als PDFnoch nicht hinterlegt
BedürfnisFortbestehen des Bedürfnisses – Ersterwerb ≤ 10 Jahre 2026Antrag und Hinweise, Stand 01.01.2026 - Regelung nach 5 Jahren (§ 14 Abs. 4 WaffG) Prüfintervall: Die Waffenbehörde ist gesetzlich verpflichtet, das Bedürfnis alle 5 Jahre erneut zu überprüfen. Trainingsnachweis (letzte 24 Monate): Sie müssen pro Waffenkategorie (Getrennte Unterscheidung in Kurzkolben- oder Langwaffen) nachweisen, dass Sie den Schießsport regelmäßig ausgeübt haben. Nötig sind mindestens 6 Schießtermine verteilt über jedes der beiden Jahre oder mindestens ein Termin pro Quartal-MIT EIGENEN EINGETRAGENEN WAFFEN. Ausstellung über den Verband: Die Bescheinigung für den Fortbestand des Bedürfnisses wird über den zuständigen Landesschützenverband Sachsen-Anhalt oder den jeweiligen Dachverband abgewickelt.PDF
BedürfnisFortbestehen des Bedürfnisses – Ersterwerb > 10 Jahre 2026Prüfintervall: Die Waffenbehörde ist gesetzlich verpflichtet, das Bedürfnis alle 5 Jahre erneut zu überprüfen. Trainingsnachweis (letzte 24 Monate): Sie müssen pro Waffenkategorie (Getrennte Unterscheidung in Kurzkolben- oder Langwaffen) nachweisen, dass Sie den Schießsport regelmäßig ausgeübt haben. Nötig sind mindestens 6 Schießtermine verteilt über jedes der beiden Jahre oder mindestens ein Termin pro Quartal-MIT EIGENEN EINGETRAGENEN WAFFEN. Ausstellung über den Verband: Die Bescheinigung für den Fortbestand des Bedürfnisses wird über den zuständigen Landesschützenverband Sachsen-Anhalt oder den jeweiligen Dachverband abgewickelt.PDF
VereinBeantragung eines FührungszeugnissesFür neue Mitglieder gilt: Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.PDF
BedürfnisBedürfnisantrag 2020Bitte reichen Sie diesen Antrag vorab zusammen mit Ihrem Schießnachweis persönlich bei uns im Büro ein. Nach erfolgreicher Prüfung leiten wir das Dokument an den Kreisvorsitzenden zur Gegenzeichnung weiter. Sobald uns der Antrag vollständig vorliegt, senden wir ihn umgehend an den Landesverband. Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis (§ 14 WaffG)Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt beim Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. ein. Die weitere Bearbeitung erfolgt direkt durch den Verband, der den Antrag anschließend an die zuständige Polizeibehörde weiterleitet.PDF
DatenschutzDatenschutz-Merkblatt SV-ST / ZMIVertraulichkeitsverpflichtung und MerkblattPDF
SportordnungSportordnung des DSBAktuelle Sportordnung des Deutschen SchützenbundesExtern
WaffenrechtWaffenrechtliche RegelungenInformationen des BundesExtern
AllgemeinesOnline-Anträge der Waffenbehörde Polizeiinspektion MagdeburgOnline beantragbare Leistungen der Waffenbehörde Magdeburg Waffenbesitzkarten & Erlaubnisse: Grüne Waffenbesitzkarte (Erteilung für einzelne Person); Gelbe Waffenbesitzkarte (Erteilung für einzelne Sportschützen); Kleiner Waffenschein (Erteilung); Waffenbesitzkarte – Voreintrag Eintragungen & Anzeigen: Eintragung in die Waffenbesitzkarte / Anzeige Erwerb; Anzeige Überlassung einer Waffe; Anzeige Unbrauchbarmachung Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses; Verlängerung / Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses Transport- und Schießerlaubnisse: Erlaubnis zum Schießen; Erlaubnis zur Mitnahme; Erlaubnis zur VerbringungExtern