Downloads & Links
Formulare
| Rubrik | Dokument / Link | Beschreibung | Öffnen |
|---|---|---|---|
| Verein | Vereinssatzung | Aktuelle Vereinssatzung | |
| Wettkampf | Wettkampfanmeldung | Anmeldung als PDF | noch nicht hinterlegt |
| Bedürfnis | Fortbestehen des Bedürfnisses – Ersterwerb ≤ 10 Jahre 2026 | Antrag und Hinweise, Stand 01.01.2026 - Regelung nach 5 Jahren (§ 14 Abs. 4 WaffG) Prüfintervall: Die Waffenbehörde ist gesetzlich verpflichtet, das Bedürfnis alle 5 Jahre erneut zu überprüfen. Trainingsnachweis (letzte 24 Monate): Sie müssen pro Waffenkategorie (Getrennte Unterscheidung in Kurzkolben- oder Langwaffen) nachweisen, dass Sie den Schießsport regelmäßig ausgeübt haben. Nötig sind mindestens 6 Schießtermine verteilt über jedes der beiden Jahre oder mindestens ein Termin pro Quartal-MIT EIGENEN EINGETRAGENEN WAFFEN. Ausstellung über den Verband: Die Bescheinigung für den Fortbestand des Bedürfnisses wird über den zuständigen Landesschützenverband Sachsen-Anhalt oder den jeweiligen Dachverband abgewickelt. | |
| Bedürfnis | Fortbestehen des Bedürfnisses – Ersterwerb > 10 Jahre 2026 | Prüfintervall: Die Waffenbehörde ist gesetzlich verpflichtet, das Bedürfnis alle 5 Jahre erneut zu überprüfen. Trainingsnachweis (letzte 24 Monate): Sie müssen pro Waffenkategorie (Getrennte Unterscheidung in Kurzkolben- oder Langwaffen) nachweisen, dass Sie den Schießsport regelmäßig ausgeübt haben. Nötig sind mindestens 6 Schießtermine verteilt über jedes der beiden Jahre oder mindestens ein Termin pro Quartal-MIT EIGENEN EINGETRAGENEN WAFFEN. Ausstellung über den Verband: Die Bescheinigung für den Fortbestand des Bedürfnisses wird über den zuständigen Landesschützenverband Sachsen-Anhalt oder den jeweiligen Dachverband abgewickelt. | |
| Verein | Beantragung eines Führungszeugnisses | Für neue Mitglieder gilt: Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. | |
| Bedürfnis | Bedürfnisantrag 2020 | Bitte reichen Sie diesen Antrag vorab zusammen mit Ihrem Schießnachweis persönlich bei uns im Büro ein. Nach erfolgreicher Prüfung leiten wir das Dokument an den Kreisvorsitzenden zur Gegenzeichnung weiter. Sobald uns der Antrag vollständig vorliegt, senden wir ihn umgehend an den Landesverband. Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis (§ 14 WaffG)Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt beim Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. ein. Die weitere Bearbeitung erfolgt direkt durch den Verband, der den Antrag anschließend an die zuständige Polizeibehörde weiterleitet. | |
| Datenschutz | Datenschutz-Merkblatt SV-ST / ZMI | Vertraulichkeitsverpflichtung und Merkblatt | |
| Sportordnung | Sportordnung des DSB | Aktuelle Sportordnung des Deutschen Schützenbundes | Extern |
| Waffenrecht | Waffenrechtliche Regelungen | Informationen des Bundes | Extern |
| Allgemeines | Online-Anträge der Waffenbehörde Polizeiinspektion Magdeburg | Online beantragbare Leistungen der Waffenbehörde Magdeburg Waffenbesitzkarten & Erlaubnisse: Grüne Waffenbesitzkarte (Erteilung für einzelne Person); Gelbe Waffenbesitzkarte (Erteilung für einzelne Sportschützen); Kleiner Waffenschein (Erteilung); Waffenbesitzkarte – Voreintrag Eintragungen & Anzeigen: Eintragung in die Waffenbesitzkarte / Anzeige Erwerb; Anzeige Überlassung einer Waffe; Anzeige Unbrauchbarmachung Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses; Verlängerung / Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses Transport- und Schießerlaubnisse: Erlaubnis zum Schießen; Erlaubnis zur Mitnahme; Erlaubnis zur Verbringung | Extern |